Die Durchführung Klinischer Prüfungen hat seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) sowohl bei der Zulassung eines Medizinproduktes als auch bei der Nachbeobachtung an Bedeutung gewonnen. Hersteller von Medizinprodukten sind dabei auf die Sammlung von Daten aus dem klinischen Alltag angewiesen.
Um baden-württembergische Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens zu unterstützen, wurde im Rahmen der MDR & IVDR Soforthilfe ein Muster für einen Vertrag erstellt. Dieser ist eine Orientierungshilfe für die vertraglichen Regelungen zwischen Hersteller und Klinik (Studienzentrum) bei der Durchführung einer Klinischen Prüfung mit einem Medizinprodukt.
Sie möchten mehr rund um das Thema Vertragsgestaltung zwischen Hersteller und Studienzentrum wissen? Dann registrieren Sie sich zu unserer Veranstaltung und erfahren Sie auf was zu achten ist und wie Sie den Mustervertrag für sich nutzen können.
Darüber hinaus kann der Mustervertrag ab dem 23. November 2021 von baden-württembergischen Unternehmen kostenfrei bei der BIOPRO Baden-Württemberg angefordert werden.
Weitere Informationen: HIER