Optimierung der Patientenversorgung und Stärkung von KMU in der Medizintechnik

D-Lahr | Ziel ist es, neue Therapien zu entwickeln, die eine effektive Behandlung, Schadensprävention, schnelle Genesung und langfristige Unabhängigkeit ermöglichen.

 

Was wird gefördert?

Die Förderung konzentriert sich auf risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, die darauf abzielen, neue medizintechnische Therapielösungen für den Markt zu entwickeln. Die Förderprojekte sollen einen nachweislichen medizinischen Bedarf ansprechen und einen signifikanten Fortschritt in der therapeutischen Versorgung anstreben.

 

Folgende Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Förderung:

  • Pharmazeutika-Ersatz: Ziel sind medizintechnische Lösungen, die bestehende medikamentöse Therapien durch Eingriffe oder Medizinprodukte ersetzen oder die dauerhafte Reduzierung der Arzneimitteldosierung ermöglichen.
  • Schonendere Interventionen: Ziel ist es, Traumata zu reduzieren, bessere Ergebnisse bei minimaler Invasivität zu erzielen, die Sicherheit von Eingriffen zu erhöhen sowie Operations- und Heilungszeiten zu verkürzen.
  • Operationen vermeiden: Ziel ist die Entwicklung neuer nicht-operativer Verfahren, um Operationen zu vermeiden und damit das Risiko von Komplikationen erheblich zu verringern, beispielsweise durch perkutane Verfahren.
  • Neuartige Therapieverfahren: Gefördert werden auch signifikante methodische Fortschritte oder erstmalige Kombinationen von Ansätzen, um verbesserte Therapien zu ermöglichen.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

 

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 31.08.2023.

 

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

 

(Quelle: PFIF News, 13.07.2023)

Kontakt

PFIF Partner für Innovation & Förderung GmbH
Europastraße 21
77933 Lahr

+49 7821 923 89 – 0