D-Lahr | Die Entwicklung innovativer Medizinprodukte ist aufgrund der im Gesundheitsbereich definierten regulatorischen Anforderungen sehr kostenintensiv und hoch komplex. Neben der reinen Erforschung und Entwicklung müssen medizinische Innovationen vor dem Einsatz am Patienten auch klinisch erprobt werden.
Mit der Förderlinie „KMU-innovativ: Medizintechnik“ unterstützt das BMBF Unternehmen dabei, innovative Forschungsansätze schneller in die Patientenversorgung zu überführen und somit das Gesundheitssystem in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Was wird gefördert?
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist der wissenschaftliche Nachweis über die medizinische Rationale des Lösungsansatzes und die technische Machbarkeit.
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.
Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
(Quelle: PFIF News, 25.10.2022)