D-Berlin | Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert jetzt im Programm KMU-innovativ die Medizintechnik. Mit dem Ziel, die Innovationskraft der deutschen Medizintechnik zu stärken unterstützt das Ministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung neuer Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und digitaler Lösungen.
Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu innovativen medizintechnischen Lösungen, in denen mehrere Partner aus Industrie, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung zusammenarbeiten. Durch die Bündelung der Fachkompetenz in Verbundprojekten sollen die Ergebnisse rasch in die medizinische Praxis transferiert werden. Die Ergebnisse der Vorhaben dürfen nur in Deutschland, dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Fördergegenstand sind risikoreiche und vorwettbewerbliche KMU-Vorhaben zur Entwicklung von medizintechnischen Lösungen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen und klinischen Partnern. Die Lösungen sollen einen medizinischen Versorgungsbedarf adressieren, deutliche Verbesserungen der Patientenversorgung ermöglichen und die Positionierung der beteiligten Unternehmen stärken. Die Förderung zielt auf Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt oder ein In-vitro-Diagnostikum als zentrales Element beinhalten. Gefördert werden wissenschaftlich-technische Arbeiten für die Lösungen und deren Integration in den Behandlungspfad. Außerdem sind präklinische Untersuchungen und wissenschaftlich-klinische Studien nach ärztlichem Berufsrecht förderfähig. Fördervoraussetzung ist ein konkreter medizintechnischer Lösungsansatz, dessen technische Machbarkeit wissenschaftlich belegt sein muss. Die FuE-Vorhaben sollen umsetzungsbezogene Endpunkte zum Ziel haben.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, die die KMU-Definition der EU erfüllen (kostenfreie Beratung unter 0800-262008, Mail: beratung@foerderinfo.bund.de); mittelständische Unternehmen, wenn sie mit verbundenen oder Partnerunternehmen eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU oder mittelständischen Unternehmen. Für die Zuwendung wird eine Betriebsstätte, Niederlassung oder nichtwirtschaftliche Einrichtung (Hochschule, Forschungsinstitut, Klinik) in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einer Projektskizze müssen Thema und Ziel des Vorhabens, Versorgungsrelevanz, Neuheit der Lösung, Marktpotenzial, Aufgabenverteilung im Vorhaben, Kosten und geplante Verwertung beschrieben werden. Die Skizze kann jeweils zum 15. April oder 15. Oktober eingereicht werden. In der zweiten Stufe können die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizze einen förmlichen Förderantrag mit einer detaillierten Projektbeschreibung, Zeit- und Kostenplan vorlegen. Für die Projektskizze und die Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline.
Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Projektträger:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Bülowstraße 78
10783 Berlin
Tel. 030/2759506-41
Mail: KMU-innovativ-Medizintechnik@vdi.de
Ansprechpartner/innen sind: Tessa Creutz, Laura Doria, Sebastian Eulenstein und Dr. Cindy Strehl
(Quelle: Förderportal Webseite, 06.09.2024)