Fördermöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Biomedizin

D-Lahr/Schwarzwald | Das Förderinstrument KMU-Innovativ steht nun auch KMU aus dem Bereich Biomedizin offen! Förderziele sind die Heilung und Prävention von Krankheiten sowie die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.

Das Förderinstrument KMU-Innovativ steht nun auch KMU aus dem Bereich Biomedizin offen! Förderziele sind die Heilung und Prävention von Krankheiten sowie die Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Im Fokus der neuen Förderlinie steht die Arzneimittelentwicklung bis zur klinischen Phase IIa. Die Anwendungen umfassen zum Beispiel niedermolekulare Verbindungen, Arzneimittel für neuartige Therapien (wie etwa Gentherapeutika) und Impfstoffe.

 

Was wird gefördert?


Gefördert werden Vorhaben aus dem Bereich Entwicklung von Arzneimitteln, u. a. zu folgenden Themen:


  • Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung, insbesondere für das Screening neuer oder die Optimierung von Leitstrukturen
  • Plattformtechnologien für die Entwicklung von Arzneimitteln
  • Experimentelle Krankheitsmodelle
  • Neue Methoden im Bereich der Pharmakokinetik und der Sicherheitsprofile etc.
  • Entwicklung von Arzneimitteln unter Einsatz künstlicher Intelligenz
  • Präklinische Entwicklung eines Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept


Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

In Verbundvorhaben mit KMU sind auch größere Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

 

Wie wird gefördert?


Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 80 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Zum Ablauf - Zweistufiges Verfahren


Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.


Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 15.10.2022.


Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.



(Quelle: Fördermittel-News PFIF,17.08.2022)

Kontakt

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