Förderaufruf: KI-Methoden für die Systemmedizin

D-Lahr | Im Fokus der aktuellen Förderbekanntmachung steht die Entwicklung neuer Methoden aus dem Bereich des maschinellen Lernens zur Verbesserung der Systemmedizin. Ziel der Bekanntmachung „Computational Life Sciences – KI-Methoden für die Systemmedizin“ ist es, komplexe physiologische und pathologische Prozesse in ihrer Gesamtheit mittels künstlicher Intelligenz (KI) zu analysieren.

Basierend auf der Datenlage können neuartige Verfahren für Krankheiten entlang Diagnostik, Therapie und Prävention abgeleitet werden. Mit einem besseren Verständnis verschiedener Erkrankungen können diese frühzeitiger erkannt und effektiver behandelt werden.

Was wird gefördert?
Um klinisch relevante Fragestellungen in ihrer Gesamtheit zu untersuchen, eignet sich die Systemmedizin, welche die Gesamtheit der Prozesse durch eine Vielzahl von Informationen (Omics-Daten, klinische Daten, aber auch Lifestyle-Informationen) zu verstehen versucht. Neuartige KI-Verfahren vereinfachen die notwendigen komplexen Datenanalysen und -modelle erheblich. Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte, die Bereiche der künstlichen Intelligenz mit Bereichen der Bioinformatik, Modellierung und klinischen Fachbereichen verknüpfen. Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zum Ablauf - Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 20 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 23.03.2022.
Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

(Quelle: Fördermittel-News PFIF - Partner für Innovation & Förderung GmbH & Co. KG, 04.02.2022)

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