Eurostars - Internationale Förderung von FuE-Kooperationsprojekten

D-Lahr | Das europäische Förderprogramm startet mit "Eurostars 3" in die dritte Runde. Dabei soll ein einfaches Antragsverfahren und eine zügige Begutachtung etabliert werden. Ziel von Eurostars ist die Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit in Innovationsprojekten mehrerer KMU (kleinerer und mittlerer Unternehmen). Unternehmen aus über 30 Ländern sind förderberechtigt, darunter zum Beispiel Deutschland, Frankreich und die Schweiz.

Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an innovative KMU, die in internationalen FuE-Kooperationen zukunftsorientierte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Beteiligungen von Forschungsinstituten oder Großunternehmen sind ebenfalls möglich. Eurostars 3 bietet somit eine ausgezeichnete Möglichkeit für eine multinationale Zusammenarbeit und wirtschaftliche Stärkung von innovativen Unternehmen.

Im Rahmen des Programmes werden grenzübergreifende Kooperationen zwischen innovativen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen gefördert. Ziele sind die Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU, die Stärkung des europäischen Binnenmarktes sowie kooperative Lösungen länderübergreifender Herausforderungen. Dazu werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die sich mindestens der experimentellen Entwicklung zuordnen lassen (d.h. max. bis zu einem Prototypen reichen). Die Projektergebnisse sollen spätestens 2 Jahre nach Projektende in den Markt eingeführt werden. Im Bereich Biomedizin bzw. Medizin sollte maximal 2 Jahre nach Projektende die klinische Studie beginnen. Eine Vermarktung ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz erlaubt.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach EU-Definition (max. 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland kooperieren.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst ein Projektantrag in englischer Sprache zu erstellen ist. Nach positiver Bewertung werden die nationalen Anträge bei den zuständigen Projektträgern eingereicht.

Projektanträge können ab sofort kontinuierlich eingereicht werden.

 

(Quelle: Fördermittel-News Partner für Innovation & Förderung GmbH & Co. KG, 28.10.2021)

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