Bund fördert Transfer-Räume für Regionen

D-Berlin | Mit dem Programmfeld „Innovation&Strukturwandel“  möchte das Bundesforschungsministerium (BMBF) die Innovationspotenziale in strukturschwachen Regionen fördern und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzen. Die regionalen Innovationssysteme sollen gestärkt werden, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu verbessern. Die neue Richtlinie „TransferRäume für die Zukunft von Regionen“  (T!Raum) ergänzt dieses Programmfeld; sie wird hier beschrieben.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind von besonderer Bedeutung für die regionale Entwicklung. Gerade in strukturschwachen Regionen leisten sie wichtige Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung durch Wissenstransfer und Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das Potenzial von Wissenschaft und Forschung wird aber oft nicht ausgeschöpft, wirksame Transferkonzepte fehlen. Hier setzt die Förderrichtline „T!Raum“ an. Sie soll Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei unterstützen, die Herausforderungen zusammen mit Anwendungspartnern der Wirtschaft zu meistern, indem sie spezielle Formate des Wissens- und Technologietransfers entwickeln und erproben. Mit der Richtlinie sollen neue, themenspezifische Transferkonzepte ermöglicht und Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Innovationstreiber in strukturschwachen Regionen gestärkt werden. Dabei geht es um den Transfer in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch in neue soziale Praktiken und neue Formen der Wissensvermittlung.

Die Maßnahme hat folgende Ziele: erhöhte Innovationsdynamik in regionalen Zukunftsthemen; schnellere Anwendung und Verwertung von Wissen aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen; Aufbau von Methodenkompetenzen, Ressourcen und Infrastruktur in der Region; mehr Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Region für Innovationen. Dazu werden „Transferraum-Initiativen“ in strukturschwachen Regionen in einem Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert. Ausgangspunkt sind Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die sich dynamisch entwickeln.

Gefördert werden themenspezifische Transferräume, die auf regionalen Forschungsschwerpunkten aufbauen und sich zukunftsweisenden Innovationsthemen widmen. Die Hochschulen sollen gemeinsam mit regionalen Partnern neue Transferkonzepte entwickeln, erproben und etablieren. Die bestehenden Transferaktivitäten sollen gezielt ergänzt  und zusammengeführt werden. Die Transferräume sollen zu sichtbaren Anlaufstellen für Forschung und Innovation in der Region und darüber hinaus entwickeln. Sie sollen durch Kooperationen mit überregionalen Partnern auch neue Innovationsimpulse in die Region bringen. Die Transferräume können neben technologischen auch soziale und organisatorische Innovationen umfassen. Dabei sollen die großen gesellschaftlichen Herausforderungen berücksichtigt werden, die z.B. in der High-Tech-Strategie der Bundesregierung beschrieben werden.

Der Transferraum besteht aus dem Management und der konzeptionellen Entwicklung („Lenkungsbereich“) und der Durchführung von Transferaktivitäten („Werkstattbereich“). Der Lenkungsbereich ist für die inhaltliche Ausrichtung des Transferraums und Entwicklung neuer Transferformate zuständig. De Umsetzung der Formate soll begleitet und unterstützt werden; hierzu kann externe Beratung einbezogen werden. Weiterhin soll der Lenkungsbereich die operativen Aktivitäten des Transferraums steuern. Einzel- und Verbundprojekte zu diesen Aufgaben sind förderfähig. Im Werkstattbereich sollen die neuen Transferformate im intensiven Austausch zwischen Wissenschaft und Anwendungspartnern realisiert werden. Gefördert werden Transferaktivitäten für technologische Innovationen mit unterschiedlichem Zeithorizont, aber auch Organisations- und Prozessinnovationen, außerdem Innovationslabore und Aktivitäten zur Kompetenzstärkung (Coaching, Weiterbildung). Es gibt eine wissenschaftliche Begleitforschung zu den Transferräumen mit Unterstützung der Lernprozesse.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und sonstige Organisationen (Vereine und Verbände). Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist gewünscht.

( Pressemitteilung, Bundesanzeiger vom 17.05.2021)

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Projektträger Forschungszentrum Jülich
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