Bund fördert digitale Systeme zur Therapieunterstützung

D-Berlin | Das Bundesforschungsministerium fördert die Forschung und Entwicklung für digitale Entscheidungs- und Unterstützungssysteme zur Therapieauswahl, Therapiekontrolle und Erfolgsprognose der Therapie. Die Systeme sollen in Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kliniken entwickelt werden.

Im Rahmen des Fachprogramms Medizintechnik fördert das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) die Entwicklung von datengetriebenen Entscheidungs- und Unterstützungssystemen zur optimalen Therapieauswahl, Therapiekontrolle und Erfolgsprognose der Therapie für die medizinische Praxis. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen diese Systeme gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Kliniken entwickeln. Dadurch soll die fachliche Expertise gebündelt und ein zügiger Transfer in die Gesundheitsversorgung gesichert werden.
Die Förderprojekte sollen auf einen belegbaren medizinischen Bedarf adressieren und die Therapiewahl und medizinische Behandlung verbessern. Dabei sollen Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) und des maschinellen Lernens angewendet werden. Die Entscheidungsfindung muss nachvollziehbar sein, der Datenschutz ist zu beachten.
Folgende Themenfelder stehen im Mittelpunkt: Optimale Therapiewahl - auch in der Notfall- und Intensivmedizin, kontinuierliche Therapiekontrolle und Erfolgsprognose der Therapie. Die Lösungen zielen auf eine verbesserte medizinische Versorgung und sollen ein Medizinprodukt als zentrales Element beinhalten. In einer Projektskizze und im Förderantrag ist die Nutzung des Medizinproduktes in einem Verwertungsplan darzustellen.
Die Förderung zielt auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Der koordinierende Partner des Verbundprojekts soll ein Unternehmen sein; eine gemeinsame Verwertung der Partner ist erwünscht. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftliche Kooperationsvereinbarung geregelt. De Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Projektkosten gewährt. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100% gefördert werden.
Das Antragsverfahren beinhaltet in der ersten Stufe eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens: Ziele, Bedarf, Neuheit, Marktpotenzial, Projektpartner, Arbeitsplan, Kosten und Verwertung. In der zweiten Stufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Dieser kann in elektronischer Form über das Förderportal des Bundes eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline. Hier sind die Antragsformulare und weitere Informationen abrufbar. Die Projektskizzen sind bis zum 29. Februar 2024 beim Projektträger einzureichen.
(Quelle: Bundesanzeiger, 04.10.2023)

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